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Zuständiges Gericht
Das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für
einen Ort der Bundesrepublik Deutschland können Sie hier ermitteln. Die
zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Prozessrecht und nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich
örtlich zuständig sein kann.
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