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Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt als Beistand
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Sie können sich als Zeugin oder als Zeuge eine eigene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen.
Sie oder er darf Sie im Hinblick auf Ihre Aussage beraten. Ihre Aussage müssen Sie aber in jedem Fall selbst
machen. Dabei kann Sie keine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vertreten, weil es ja nur auf Ihre Erinnerung
ankommt. Die Kosten hierfür müssen Sie allerdings normalerweise selbst tragen.
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Wenn Sie selbst Tatopfer sind ...
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Es ist sicherlich besonders unangenehm für Sie, als Zeuge auszusagen, wenn Sie selbst Opfer einer Straftat
geworden sind. Für Tatopfer - das Gesetz nennt sie "Verletzte" - bestehen deshalb mehr Rechte. Über
diese Rechte informiert Sie das Bundesjustizministerium in einer besonderen Broschüre, der Opferfibel.
Die Broschüre ist auch im Internet unter www.bmj.bund.de
veröffentlicht oder kann dort bestellt werden.
Auf Anfrage wird man Ihnen beim Gericht die Adressen weiterer Opferhilfeeinrichtungen nennen, an die Sie sich wenden
können.
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Wie werden Sie für Ihren Aufwand entschädigt?
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Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogenen Zeuginnen und Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung
für Verdienstausfall und auf Ersatz der Auslagen. Der Anspruch erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei
Monaten einen entsprechenden Antrag stellen oder wenn Sie auf Entschädigung
verzichten. Auf der Rückseite Ihrer Ladung stehen genauere Angaben über
- die Erstattung von Fahrtkosten,
- den Ersatz von Verdienstausfall und
- die Erstattung der sonstigen Auslagen.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben: Sie können sich jederzeit bei dem Gericht
telefonisch oder persönlich erkundigen. Lassen Sie sich von der Telefonzentrale mit der Mitarbeiterin oder
dem Mitarbeiter verbinden, die oder der für die Erstattung
der Zeugenauslagen zuständig ist. Diese werden Ihre Fragen beantworten.
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Zum Schluss
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Sie haben als Zeugin oder Zeuge eine verantwortungsvolle und manchmal auch
unangenehme, unbequeme und mühevolle Aufgabe. Das Bewusstsein, an einem gerechten Urteil mitgewirkt zu haben,
kann manchmal ein Lohn für Ihre Mühe sein.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wenden Sie sich einfach an das Gericht. Man
wird Ihnen dort gerne weiterhelfen.
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