Deutsche Justiz - Waage

Deutsche Justiz - Logo

Inhalt.

 

 

 

 

Verfassungsgerichte

 

 

Bundesgerichte

 

 

 

 

 

Ordentliche Gerichte

 

 

Oberlandesgerichte

 

 

Landgerichte

 

 

Amtsgerichte

 

 

 

 

 

Verwaltungsgerichte

 

 

Oberwaltungsgerichte

 

 

Verwaltungsgerichte

 

 

 

 

 

Sozialgerichte

 

 

Landessozialgerichte

 

 

Sozialgerichte

 

 

 

 

 

Arbeitsgerichte

 

 

Landesarbeitsgerichte

 

 

Arbeitsgerichte

 

 

 

 

 

Finanzgerichte

 

 

Finanzgerichte

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaften

 

 

Generalstaatsanwaltschaften

 

 

Staatsanwaltschaften

 

 

 

 

 

Justizvollzugsanstalten

 

 

 

 

 

Justizministerien

 

 

 

 

 

Hinweise und Infos (zu diversen Rechtsfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Home Hinweise  Nds. Nachbarrecht  Plan A

 


Plan A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem Rechtseinfriedungsgebot haben z.B. einzufrieden: 1 an der Grenze zu 2, 4 an der Grenze zu 5. Bei den Reihenhausgrundstücken 6 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 19 kommt es auf die Lage des Haupteingangs an. Für die Eckgrundstücke 10, 15 und 20 ist die Lage des Haupteingangs dagegen unwesentlich. Z.B. ist für das Grundstück 9 das Grundstück 10 rechtes Nachbargrundstück, vom Haupteingang aus gesehen. Für das Grundstück 10 ist das Grundstück 9 rechtes Nachbargrundstück, und zwar vom Weg aus gesehen. Deshalb müssen hier beide gemeinsam einfrieden. Für die Grenze zwischen 1 und 16 führt die Rechtseinfriedungsregel nicht zu einer Einfriedungspflicht, weil die Haupteingänge nicht an derselben Straße liegen. Deshalb muss auch an dieser Grenze gemeinsam eingefriedet werden.

 

 

 

 

nach oben zurück

zum Inhaltsverzeichnis Nds. Nachbarrecht zurück