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Home Hinweise  Nds. Nachbarrecht  Feuer und Rauch

 

 

Wer das Feuer haben will, muss den Rauch dulden.

 

 

 

 

 

Im Spätherbst oder im Frühjahr, wenn Bäume und Büsche beschnitten sind, hat der Gartenbesitzer ein Problem: Wohin mit den Zweigen? Soll er sie verbrennen? Er wird sein Problem damit los, aber die Nachbarn haben ein neues, den Rauch. Aus diesem Grund haben die Städte und Gemeinden vielfach das Verbrennen von Gartenabfällen auf bewohnten Grundstücken ganz untersagt oder es nur an einzelnen Tagen zugelassen.

 

 

 

 

 

Im Zweifel erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

 

 

 

 

 

Aber auch soweit das Verbrennen der Gartenabfälle nicht verboten ist, sollten Sie aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn und im Interesse des nachbarlichen Friedens überlegen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, sich der Gartenabfälle zu entledigen. An manchen Orten holt die Müllabfuhr abgeschnittene Zweige ab. Oder Sie tun sie auf den
Kompost, evtl. nachdem sie gehäckselt sind.

Nicht immer werden Zweige verbrannt, wenn Rauch durch die Gärten zieht. Wenn es

 

 

 

ein lauer Sommerabend ist, wird wohl eine Grillparty der Grund sein. Es wird sicher ein vergnüglicher Abend, wenn die Würstchen über der Holzkohle brutzeln. Aber nur für Gastgeber und Gäste, nicht für die Nachbarn. Die Nachbarn haben nur den Rauch und die Düfte in der Nase. Das kann ihnen den Abend recht verleiden. Denken Sie deshalb bei Ihrem Vergnügen auch an die Nachbarn. Achten Sie darauf, dass möglichst wenig an Rauch und Dünsten auf die Nachbargrundstücke zieht, und nutzen Sie nicht jeden schönen Sommerabend zum Grillen. Die Nachbarn werden es Ihnen danken.

 

 

 

 

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