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Home Hinweise  Nds. Nachbarrecht  Geräusche

 

 

Musik wird oft nicht als schön gefunden,
weil sie stets mit Geräusch verbunden.

 

 

 

 

 

Welcher Mensch ergötzt sich nicht an der Musik? Sei es, dass er selbst in die Tasten greift oder einem anderen Instrument Töne entlockt, sei es, dass er nur das Radio, den Fernsehapparat oder andere Wiedergabegeräte einschaltet. Aber muss der Nachbar gleich mitbeglückt werden? Der möchte vielleicht nicht diese Musik hören oder jetzt nicht, und jedenfalls will er über seinen Musikgenuss selbst bestimmen.
Niemand braucht sich die Freude an der Musik nehmen zu lassen. Aber Rücksicht auf die Nachbarn sollte dabei oberstes Gebot sein: Nicht zu laut, laute Musik nicht bei geöffnetem Fenster und nicht zur Nachtzeit (ab 22.00 Uhr), möglichst immer so, dass die Nachbarn nicht mitzuhören brauchen.
Auch mit anderen Geräuschen kann man dem Nachbarn sehr auf die Nerven gehen: Rasenmäher, Motorsägen, Motor-Heckenscheren, Bohrmaschinen, Teppichklopfen, Autos, die mit laufendem Motor halten. Hier gelten natürlich die gleichen Gebote der Rücksichtnahme wie bei der Musik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Lärmbekämpfung haben viele Städte und Gemeinden Verordnungen erlassen. Darin werden genaue Zeiten festgelegt, zu denen Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf oder lärmerzeugende Geräte nicht benutzt werden dürfen.

 

 

 

 

 

Wenn Sie es genau wissen wollen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung!

 

 

 

 

 

Eine besondere Regelung, die im ganzen Bundesgebiet gilt, besteht für Motorrasenmäher. Sie dürfen grundsätzlich nur an Werktagen von 7.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. Für besonders leise Rasenmäher ist die Benutzung nicht nur bis 19.00 Uhr, sondern bis 22.00 Uhr gestattet, allerdings auch nur an Werktagen. Die jeweilige Lautstärke ist auf dem Schild jedes neueren Rasenmähers angegeben. Finden Sie dort die Kennzeichnung, dass das Gerät entweder einen Emissionswert von weniger als 60 Dezibel (A) oder einen Schalleistungspegel von weniger als 88 Dezibel (A) hat, dann dürfen Sie bis 22.00 Uhr mähen. Die Gemeinden können aber für lärmerzeugende Geräte auch weitergehende Einschränkungen vorschreiben, z.B. für die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr oder für Kurgebiete. Solche Bestimmungen sind selbstverständlich auch bei der Benutzung von Motorrasenmähern zu beachten.

 

 

 

 

 

Noch eines:
Wenn es bei dem Nachbarn doch einmal zu laut zugehen sollte, rufen Sie nicht gleich die Polizei an. Ein freundlicher Hinweis wird meist ausreichen.

 

 

 

 

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