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Home Hinweise  Nds. Nachbarrecht  "Maikätzchen"

 

 

Vergangenen Maitag brachte meine Katze zur Welt sechs allerliebste Kätzchen, Maikätzchen, alle weiss mit schwarzen Schwänzchen.

 

 

 

 

 

Sie mögen Katzen? Vielleicht haben Sie selbst eine. Dann lassen Sie dem Tier sicher regelmäßig freien Auslauf und halten es nicht nur eingesperrt im Haus. Frei laufende Katzen streichen natürlich auch durch die Nachbargärten.
Was sagen Ihre Nachbarn dazu? Manche mögen wohl Katzen ebenso gern wie Sie und freuen sich über den Besuch. Andere sehen das wahrscheinlich weniger freundlich und befürchten, die Katze werde den Singvögeln nachstellen. Die Nachbarn möchten
wohl auch nicht, dass die Katze durch offene Türen ins Haus eindringt. Und wenn die Katze gar an den Polstern der Gartenmöbel ihre Krallen schärft? Dann kann der nachbarliche Friede schnell dahin sein.

 

 

 

 

Müssen die Nachbarn es dulden,wenn eine Katze aus der Umgebung regelmäßig auf das Grundstück kommt? Macht es einen Unterschied, wenn der Katzenfreund nicht nur ein Tier frei laufen lässt, sondern gleich eine ganze Reihe?

 

 

 

 

 

Ob und wie viele Katzen jemand halten und frei laufen lassen darf, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sicher ist, dass man beliebig viele Katzen halten darf, wenn sie immer im Haus bleiben oder draußen nur an der Leine geführt werden. Aber was wäre
das für ein Katzenleben.
Jeder Grundstückseigentümer kann grundsätzlich selbst bestimmen, was sich auf seinem Grundstück abspielt. Und wenn er dort keine Katzen haben möchte, kann regelmäßiger Katzenbesuch für ihn eine Beeinträchtigung sein. Andererseits ist Katzenhaltung auch in unseren heutigen Wohnsiedlungen weithin üblich, zur Freude
vieler Menschen. Die Gerichte billigen deshalb den Besitzern von Einfamilienhausgrundstücken meist zu, sich eine Katze zu halten und sie auch zeitweise frei laufen zu lassen. Schon zwei frei laufende Katzen auf einem Grundstück sind nach Ansicht der meisten Gerichte aber zuviel. Wer mehr als zwei auf seinem Grundstück hat und ihnen Auslauf lässt, wird kaum mit der Billigung der Gerichte rechnen können, wenn die Nachbarn etwas dagegen haben.
Eines sollte der Katzenfreund nicht außer acht lassen. Besonders von April bis Mitte Juli besteht immer die Gefahr, dass eine frei laufende Katze Gelege und Brut von Gartenvögeln zerstört! Jeder wird einsehen: Wenn die Katze beim Nachbarn Schäden verursacht, haftet der Katzenhalter für den Schaden.

 

 

 

 

 

Auch hier gilt:
Nachbarschaft verlangt auf beiden Seiten Rücksichtnahme. Wer Katzen mag, sollte seinen Nachbarn nicht gleich mehrere zumuten. Und wer sich nicht zu den Katzenfreunden zählt, der sollte sich ein wenig großzügig zeigen. Sprechen Sie miteinander, über den Gartenzaun und nicht vor Gericht!

 

 

 

 

 

Nicht nur Katzen können das nachbarliche Verhältnis trüben, auch andere Tiere, die zuweilen in Wohngebieten gehalten werden: Hühner, Enten oder Gänse, Bienen oder gar wilde Tiere. Vor allem aber können Hunde Anlass zum Unfrieden sein.
Dass ein Hund nicht auf die Nachbargrundstücke laufen oder dort gar seine Spuren hinterlassen darf, ist selbstverständlich, zumal der Hundebesitzer das leicht verhindern kann.
Das ist meist auch nicht das Problem. Ein Ärgernis unter Nachbarn aber kann das Hundegebell sein. Dass ein Hund gelegentlich bellt, ist natürlich. Ärgerlich wird es für die Nachbarn, wenn das allzu häufig passiert oder all zu lange dauert. Ob im Garten

 

 

 

oder im Haus, Waldi der stundenlang jault, weil Frauchen oder Herrchen nicht da sind, kann für die Nachbarn eine arge Nervenprobe sein. Bei zuviel Hundegebell muss der Hundehalter etwas unternehmen. Was,
das wird er nur selbst entscheiden können. Aber Rücksicht auf die Nachbarn sollte er jedenfalls nehmen. Die Nachbarn ihrerseits sollten nicht gleich nach der Polizei rufen, wenn das Bellen doch einmal zuviel wird. Ein freundliches Gespräch kann viel bewirken.

 

 

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