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Home Hinweise  Nds. Nachbarrecht  Es grünt so grün

 

 

Es grünt so grün

 

 

 

 

 

Wenn im Frühjahr Bäume und Büsche zu grünen beginnen, lebt der Mensch auf. Der Grundstücksbesitzer freut sich an den neuen Blättern und den jungen Trieben. Bei wachsendem Grün sind ihm Haus und Garten doppelt lieb.

Aber, wat dem eenen sin Nachtigall, is den annern sin Ul.

Der Eigentümer des danebenliegenden Grundstücks, der seinen Garten sicher genau so schätzt, guckt vielleicht mit innerem Groll auf die Bäume des
Nachbargrundstücks. Er sieht, dass der Ahorn seine Zweige wieder ein Stück weiter über die Grundstücksgrenze hinausreckt und seinen eigenen Blumen Licht und Kraft wegnimmt, dass die Fichten an der Grenze wieder einen halben Meter höher geworden sind und sein Wohnzimmer noch mehr verdunkeln, dass von den größer werdenden Birken im Herbst noch mehr Blätter auf sein Grundstück wehen werden, dass die Nadeln der Kiefer wiederum die Dachrinne seines Hauses verstopfen werden.

Daraus kann eine Verstimmung zwischen den Nachbarn werden, vielleicht ein heftiger Streit, der schließlich beiden die Freude am Garten nimmt.


Was ist zu tun? Wer hat recht?

Eines vorweg: Unter Nachbarn sollte man möglichst überhaupt nicht fragen, wer im Recht ist. Das Leben nebeneinander ist nur dann erträglich, wenn zwischen den Nachbarn ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung. Wer auf seinem Recht beharrt, wird sich vielleicht durchsetzen, aber wenig Freude daran haben.

 

Deshalb: Wenn Sie etwas im Garten Ihres Nachbarn stört, sprechen Sie mit ihm. Unter vernünftigen Leuten lassen sich vernünftige Lösungen finden. Verzichten Sie lieber mal auf ein Recht, das Ihnen das Gesetz gibt. Sie können dann eher erwarten, dass auch der Nachbar Ihren Wünschen entgegenkommt. Gesetze und Verordnungen sollten erst dann herangezogen werden, wenn es gar nicht anders geht.

 

 

 

 

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