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Hinweise zum Justizvollzug
(Herausgeber: Niedersächsisches Justizministerium)

 

 

 

 

Justizvollzug

 

 

Die schwerste strafrechtliche Reaktion auf strafbares Verhalten ist der Freiheitsentzug in Justizvollzugsanstalten.
Der Vollzug soll die Strafgefangenen auf ein künftig straffreies Leben vorbereiten und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen.

 

Zahlen für Niedersachsen

 

Im Flächenland Niedersachsen gibt es 23 Justizvollzugsanstalten. Einige davon haben noch kleine Abteilungen in benachbarten Städten. Die höchste Gefangenenzahl mit 1080 Gefangenen hat die Justizvollzugsanstalt Hannover, die niedrigste die Sozialtherapeutische Anstalt Bad Gandersheim/Alfeld mit 35 Gefangenen.
Zwei Anstalten dienen dem Jugendvollzug, eine Justizvollzugsanstalt ist zuständig für Frauen. Zur Zeit befinden sich 3 weitere Anstalten mit 1220 Plätzen in Planung bzw. im Bau.
Die Zahl der Inhaftierten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im September 1999 waren täglich durchschnittlich 6508 Gefangene in den Justizvollzugsanstalten inhaftiert, darunter 1295 in Untersuchungshaft. Der Anteil der Frauen betrug 4,57 %. Insgesamt 585 Jugendliche verbüßten eine Haftstrafe. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger lag bei 27,5 %. Darüber hinaus waren 191 Personen in Abschiebehaft.

 

Moderner Betrieb Justizvollzug

 

Der Vollzug in Niedersachsen ist ein moderner Betrieb. Im September 1999 waren 3285 Bedienstete in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten tätig. Die größte Gruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes. Darüber hinaus stehen Fachdienste mit juristischer, psychologischer, pädagogischer und sozialarbeiterischer Ausbildung zur Verfügung sowie ärztliche Dienste, Seelsorger, Bedienstete für Werkstätten.
Die Bediensteten des Niedersächsischen Vollzugs werden im modernen Management geschult. Personal- und Organisationsentwicklung haben einen hohen Stellenwert, um einen modernen, leistungsfähigen und effektiven Vollzug zu gewährleisten. Mit der Übertragung wirtschaftlicher Eigenständigkeit haben die Anstalten einen Schritt zum leistungsfähigen Unternehmen getan.

 

Wirtschaftsfaktor Justizvollzug

 

Die Anstalten sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in ihrer jeweiligen Region.
Der Umsatz einschließlich Löhnen und Gehältern der anstaltseigenen Betriebe und Werkstätten lag 1998 bei 35.3 Millionen DM, die Anstalten erzielten für das Land einen Gewinn von ca. 3 Millionen DM. Für den gesamten Vollzug wurden 1998 über 351 Millionen DM ausgegeben.

 

Sicherheit nach innen und außen

 

In den Vollzugsanstalten macht moderne Sicherheitstechnik Ausbrüche weitgehend unmöglich. Geschultes
Personal und sinnvolle Beschäftigung sollen die Gefangenen auf ein Leben in Freiheit vorbereiten. Die Anstalten bieten somit instrumentelle und soziale Sicherheit für Gesellschaft und Inhaftierte. Neben der Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, ist es gesetzlicher Auftrag, die Gefangenen zu resozialisieren.

 

 

 

§ 2 Strafvollzugsgesetz
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

 

 

 

 

Abgestimmte und sorgfältig erarbeitete Konzepte bereiten die Gefangenen auf die Zeit nach der Haft vor. Die Differenzierung im Justizvollzug reicht deshalb von der Hochsicherheitsanstalt bis zum offenen Vollzug.

 

Aus- und Fortbildung

 

Eine schwierige Persönlichkeit mit niedrigem Ausbildungsstand aus ungünstigen sozialen Verhältnissen ist die häufigste Ursache für Kriminalität. Ein sehr hoher Prozentsatz der Gefangenen hat keinen Schul- und Berufsausbildungsabschluss.
Aus diesem Grunde ist die Verbesserung der schulischen und beruflichen Qualifikation für die Wiedereingliederung nach der Entlassung von großer Bedeutung.
Neben der Arbeit in Werkstätten und Betrieben liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Ausbildung der Gefangenen. So gibt es Alphabetisierungs-, Förder- und Schulabschlusskurse zur schulischen und beruflichen Weiterbildung. Bei entsprechender Voraussetzung können sich Gefangene in nahezu allen handwerklichen Berufen ausbilden lassen.
1998 nahmen 2.728 Inhaftierte an einer vollzugsinternen Ausbildung teil, 602 an einer beruflich qualifizierenden Maßnahme.

 

Sozialtherapie

 

Der niedersächsische Vollzug hat mit 121 Plätzen in sozialtherapeutischen Einrichtungen ein Instrument für die therapeutische Arbeit mit besonders bedürftigen Gefangenen. Bis zum Jahr 2003 sollen weitere 180 Plätze insbesondere für Sexualstraftäter zur Verfügung stehen.

 

Modern und zuverlässig

 

Bei einem enormen Anstieg der Belegungszahlen, der multikulturelle Zusammensetzung der Gefangenen sowie den oftmals schlechten Rahmenbedingungen der häufig unter Denkmalschutz stehenden Anstalten stellt es für alle Beteiligten Herausforderung dar, dennoch einen chancenorientierten Behandlungsvollzug anzubieten. Individuelle Förderung und Betreuung verlangt, dass die Gefangenen mitarbeiten und entsprechende Gegenleistungen erbringen. Wer nicht kooperationsbereit ist, wird nicht gefördert.

 

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