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Verhandlungen, Öffnungszeiten
Die mündlichen Verhandlungen sind - mit
wenigen Ausnahmen - grundsätzlich öffentlich. Im Gericht finden Sie neben den Sitzungssälen diejenigen Verfahren aufgelistet, die an einem Terminstag verhandelt werden.
Während der Öffnungszeiten des Gerichts können Sie auch die Akte "Ihres" Verfahrens auf
der zuständigen Geschäftsstelle einsehen.
Bitte verzichten Sie darauf, die zuständigen Richter außerhalb der Verhandlung persönlich oder
telefonisch sprechen zu wollen. Sie sollten sich deshalb nur schriftlich an das Gericht zu
dem jeweiligen Geschäftszeichen oder telefonisch an die zuständige Geschäftsstelle wenden (nicht an den zuständigen
Richter persönlich). Grund dafür ist, dass in vielen Verfahren von den Äußerungen eines Beteiligten
immer auch die Gegenseite unterrichtet werden muss.
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