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Home Hinweise  Verhandlungen, Öffnungszeiten

 

 

 


Verhandlungen, Öffnungszeiten

Die mündlichen Verhandlungen sind - mit wenigen Ausnahmen - grundsätzlich öffentlich. Im Gericht finden Sie neben den Sitzungssälen diejenigen Verfahren aufgelistet, die an einem Terminstag verhandelt werden.

Während der Öffnungszeiten des Gerichts können Sie auch die Akte "Ihres" Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle einsehen.

Bitte verzichten Sie darauf, die zuständigen Richter außerhalb der Verhandlung persönlich oder telefonisch sprechen zu wollen. Sie sollten sich deshalb
nur schriftlich an das Gericht zu dem jeweiligen Geschäftszeichen oder telefonisch an die zuständige Geschäftsstelle wenden (nicht an den zuständigen Richter persönlich). Grund dafür ist, dass in vielen Verfahren von den Äußerungen eines Beteiligten immer auch die Gegenseite unterrichtet werden muss.