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Prozesskosten
Berechnen Sie hier die voraussichtlichen Kosten eines Zivilprozesses.
(Sie benötigen dazu einen Browser, der Java-fähig ist.)
Wenn Sie die Kosten eines Zivilprozesses bei einem Amtsgericht
berechnen wollen, so geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird. (Bei
Mietsachen, in denen um die Räumung einer Wohnung gestritten wird, beträgt der Streitwert Miete pro Monat
x 12). Klicken Sie dann auf die Felder "hat Anwalt", falls Sie und/oder Ihr Prozessgegner anwaltlich
vertreten sind/ist.
Wenn eine Beweisaufnahme erforderlich wird, klicken sie auf das Feld "mit Beweisaufnahme" und tragen
in das danebenliegende Feld die voraussichtlichen Kosten für die Zeugen (Fahrtkosten und Verdienstausfall)
und für ein Gutachten ein. Berücksichtigen Sie dabei bitte eine durchschnittliche Zeugenentschädigung
mit etwa 25 € und die voraussichtlichen Kosten eines nicht sonderlich aufwendigen Gutachtens mit mindestens 300
€. Aufwendige Gutachten können leicht mehr als 1.000 € kosten.
Wollen Sie (auch) die Berufungskosten berechnen, klicken Sie zunächst auf das Feld "Berufung" und
verfahren dann so weiter, wie zuvor schon beschrieben worden ist. Beachten Sie aber bitte, dass die errechneten
Berufungskosten nicht die Kosten umfassen, die vor dem Amtsgericht entstehen können.
Für die Berechnung der Kosten eines Prozesses, der erst in der Berufung entschieden wird, müssen Sie
die erst- und die zweitinstanzlichen Werte addieren.
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