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Home Hinweise  Prozesskosten

 

 

 


Prozesskosten

Berechnen Sie hier die voraussichtlichen Kosten eines Zivilprozesses. (Sie benötigen dazu einen Browser, der Java-fähig ist.)

Wenn Sie die Kosten eines Zivilprozesses bei einem Amtsgericht berechnen wollen, so geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird. (Bei Mietsachen, in denen um die Räumung einer Wohnung gestritten wird, beträgt der Streitwert Miete pro Monat x 12). Klicken Sie dann auf die Felder "hat Anwalt", falls Sie und/oder Ihr Prozessgegner anwaltlich vertreten sind/ist.
Wenn eine Beweisaufnahme erforderlich wird, klicken sie auf das Feld "mit Beweisaufnahme" und tragen in das danebenliegende Feld die voraussichtlichen Kosten für die Zeugen (Fahrtkosten und Verdienstausfall) und für ein Gutachten ein. Berücksichtigen Sie dabei bitte eine durchschnittliche Zeugenentschädigung mit etwa 25 € und die voraussichtlichen Kosten eines nicht sonderlich aufwendigen Gutachtens mit mindestens 300 €. Aufwendige Gutachten können leicht mehr als 1.000 € kosten.
Wollen Sie (auch) die Berufungskosten berechnen, klicken Sie zunächst auf das Feld "Berufung" und verfahren dann so weiter, wie zuvor schon beschrieben worden ist. Beachten Sie aber bitte, dass die errechneten Berufungskosten
nicht die Kosten umfassen, die vor dem Amtsgericht entstehen können.
Für die Berechnung der Kosten eines Prozesses, der erst in der Berufung entschieden wird, müssen Sie die erst- und die zweitinstanzlichen Werte addieren.