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Home Hinweise  Beratungshilfe

 

 


Beratungshilfe


Beratungshilfe wird als Rechtsberatung
außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens demjenigen gewährt, der die erforderlichen Mittel für die Kosten der Beratung nicht aufbringen kann. Hat der Antragsteller jedoch sonstige Möglichkeiten, kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. den Mieterverein, sofern er dort Mitglied ist, so kann seinem Antrag nicht entsprochen werden.
Weitere Voraussetzung ist ferner, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Das ist dann gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag bewilligt werden würde.
Schließlich darf der Antrag auf Beratung nicht mutwillig erscheinen, für offensichtlich querulatorische Anträge gibt es daher keine Beratungshilfe.
Einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht -
Geschäftsstelle oder Serviceeinheit für Beratungshilfesachen - stellen.
Bitte bringen Sie dazu Unterlagen über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit.
Das Antragsformular und die Hinweise zum Ausfüllen dieses Antrags können Sie auf
dieser Seite ansehen, herunterladen und ausdrucken. (Beachten Sie bitte die dortigen Hinweise zu landesspezifischen Formularen!)