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Anhang
Wer klug ist, sorgt vor!
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Die Betreuungsverfügung
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Wer für den Fall der rechtlichen Betreuung vorsorgen möchte, kann in einer Betreuungsverfügung Wünsche äußern und Festlegungen
treffen, z. B.
- wer als Betreuerin oder Betreuer vorgeschlagen oder abgelehnt wird;
- welche persönlichen Wünsche oder Gewohnheiten im Betreuungsfalle respektiert werden
sollten;
- ob im Pflegefall die Versorgung zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen soll;
- welches Alten- oder Pflegeheim - so weit eine Wahlmöglichkeit besteht - bevorzugt wird.
Denkbar sind auch Bestimmungen für den Fall dauernder Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren,
zum Tode führenden Krankheit. Wenn es der Überzeugung entspricht, dass eine Verzögerung des Leidens
und des Sterbevorgangs mit Hilfe der Apparatemedizin nicht erfolgen sollte, so kann in einer Betreuungsverfügung
darauf hingewiesen werden, dass sich die Behandlung in einem solchen Falle auf schmerzlindernde Maßnahmen
und eine Grundpflege beschränken soll.
Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Vertrauensperson übergeben werden. Diese
müsste die Verfügung im Betreuungsfall dem Vormundschaftsgericht übergeben, damit die Anordnungen
berücksichtigt werden können (§ 1901 a BGB).
Die Betreuungsverfügung kann auch bei den persönlichen Unterlagen verwahrt werden; dabei sollte jedoch
sichergestellt werden, dass die Verfügung im Betreuungsfall auch aufgefunden werden kann.
Die Betreuungsverfügung muss von der Betreuerin oder dem Betreuer beachtet werden, außer sie würde
dem Wohl der zu betreuenden Person zuwiderlaufen, oder ein Wunsch wurde erkennbar aufgegeben oder die Erfüllung
eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht zugemutet werden.
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Beispiele für Betreuungsverfügungen
"Mein Bruder Rudolf soll Betreuer werden, nicht jedoch mein Bruder Richard".
"Meine auswärts lebende Schwägerin Maria besucht mich häufig. Ich habe ihr die Fahrtkosten
ersetzt. Dabei soll es künftig verbleiben".
"Ich freue mich an gemeinsamen Unternehmungen mit meiner Schwester Luise oder mit meiner Freundin (Ausflüge,
Konzert- und Theaterbesuche). Dies möchte ich beibehalten. Dabei übernehme ich wie bisher alle Kosten."
"Jeder Neffe und jede Nichte soll zu seinem Geburtstag ein Geldgeschenk von 100 DM erhalten."
"Meinen Geburtstag möchte ich weiterhin zusammen mit Freunden und Verwandten auf meine Kosten in einem
guten Restaurant feiern."
"Wenn irgend möglich, so möchte ich meine Gewohnheit beibehalten, zusammen mit meiner Schwester
Luise an der See Urlaub zu machen, wobei die für sie entstehenden Kosten von mir getragen werden."
"Im Pflegefall möchte ich zu Hause von meiner Schwester Luise versorgt werden, sie soll wie eine Berufspflegekraft
vergütet werden. Lässt sich dies nicht verwirklichen, so möchte ich in ein Einzelzimmer der Pflegeabteilung
des Altenheims, bei dem ich mich vorsorglich angemeldet habe, aufgenommen werden, in das andere Pflegeheim unserer
Stadt will ich nicht einziehen."
Ort/Datum Unterschrift mit Geburtsdatum und Anschrift
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Wichtiger Hinweis:
Zur Gestaltung einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht sollte in Zweifelsfällen der Rat
einer Rechtsanwältin, eines Rechtsanwaltes oder eines Notars eingeholt werden. Über Bankvollmachten erteilen
die Banken und Sparkassen nähere Auskünfte.
Darüber hinaus gibt es im Buchhandel ein breites Angebot an Literatur zu den Themen Betreuungsverfügung,
Patienten-Testament und Vorsorgevollmacht die sich nicht nur an Fachleute richtet.
Vollmachten sind stets widerruflich.
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Die Vorsorgevollmacht
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Es kann auch eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, allgemein oder beschränkt
auf einzelne Angelegenheiten (z.B. Bankvollmacht) zu handeln. Soweit im Betreuungsfall eine Bevollmächtigte
oder ein Bevollmächtigter handeln kann, muss das Vormundschaftsgericht für die übertragenen Aufgaben
in der Regel keine Betreuungsperson bestellen.
Mit der Erteilung einer solchen Vorsorgevollmacht kann
für den Betreuungsfall noch mehr Selbstbestimmung wahrgenommen werden, als dies im Rahmen einer Betreuungsverfügung
möglich ist. Auch hat die oder der Bevollmächtigte eine freiere Stellung als eine Betreuerin oder ein
Betreuer. Deshalb setzt die Erteilung einer Vollmacht besonderes Vertrauen in Bevollmächtigte voraus.
Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollten nachfolgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
- Banken oder Behörden erkennen die Vollmacht meist nur dann an, wenn die Unterschrift
von einer Behörde, Bank oder von einem Notar bestätigt worden ist. Vollmachten zur Verfügung über
Grundbesitz müssen notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
- Soll die oder der Bevollmächtigte erst handeln können, wenn die betroffene Person
dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, so sollte das Original der Vollmacht zunächst nicht der bevollmächtigten
Person ausgehändigt werden, sondern bis zu einem späteren Zeitpunkt verwahrt werden oder zunächst
einer Vertrauensperson (auch Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Bank) übergeben werden. Diese Vertrauensperson
sollte die Vollmachtsurkunde der oder dem Bevollmächtigten zuleiten, wenn eine schriftliche ärztliche
Bestätigung vorliegt, dass eine Betreuungssituation eingetreten ist. Die bevollmächtigte Person sollte
über die Erteilung und Verwahrung der Vollmacht informiert sein, damit sie rechtzeitig aktiv werden kann.
- Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, wobei bestimmt werden sollte,
ob sie nur gemeinschaftlich handeln können oder jeder allein. Gemeinschaftliches Handeln der Bevollmächtigten
kann sich bei gewichtigen Geschäften empfehlen, insbesondere bei Verfügungen über Grundbesitz. Mehreren
Bevollmächtigten kann auch die gegenseitige Überwachung übertragen werden.
- Die Vollmacht kann auch eingeschränkt werden, etwa die Verfügung der bevollmächtigten
Person über Grundbesitz ausschließen. Wird dann beispielsweise im Betreuungsfall der Verkauf einer Eigentumswohnung
(zur Finanzierung des Aufenthalts im Pflegeheim) notwendig, so kann über den Verkauf nicht die bevollmächtigte
Person entscheiden, sondern nur eine gerichtlich bestellte Betreuerin oder ein Betreuer. Kommt es zu einem Verkauf
durch eine Betreuungsperson, so bedarf sie dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts; dabei prüft das
Gericht, ob der Verkauf im Interesse der betroffenen Person liegt. Nach Abwicklung des Verkaufs kann der Erlös
von der bevollmächtigten Person verwaltet und die Betreuung aufgehoben werden. So können Vorsorgevollmacht
und Betreuung sinnvoll miteinander verbunden werden.
- Wer sich alters- oder krankheitsbedingt mit der bevollmächtigten Person nicht mehr
abstimmen kann und wenn nicht mehrere Bevollmächtigte zur gegenseitigen Überwachung bestellt worden sind,
kann das Vormundschaftsgericht in gewichtigen Fällen eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen (Kontrollbetreuer),
die sich darauf beschränken, die Rechte Betroffener gegenüber bevollmächtigten Personen wahrzunehmen.
Die Bevollmächtigten können dann zwar weiterhin handeln, müssen jedoch mit dem Kontrollbetreuer
Verbindung halten. Würde sich eine bevollmächtigte Person als unzuverlässig erweisen, so könnten
Kontrollbetreuer die Vollmacht widerrufen. Es wäre dann vom Vormundschaftsgericht zu prüfen, ob für
die von der bevollmächtigten Person wahrgenommenen Aufgaben eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden
muss. Der Wunsch nach Bestellung eines Kontrollbetreuers kann auch in einer Betreuungsverfügung festgelegt
werden.
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Beispiele für eine Vorsorgevollmacht
"Ich bevollmächtige meinen Ehegatten/Kind/Freund, mich in allen Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-,
Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung zu vertreten. Die Vollmacht berechtigt
insbesondere zur Verwaltung meines Vermögens, zur Verfügung über Vermögensgegenstände,
zum Vermögenserwerb, zum Abschluss eines Heimvertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung, zur Auflösung
des Mietverhältnisses über meine Wohnung, zur Beantragung von Renten oder von Versorgungsbezügen
oder von Sozialhilfe, zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen Verfahrensverhandlungen. Schenkungen
können in dem Rahmen vorgenommen werden, der einem Betreuer gesetzlich gestattet ist.
Die Vollmacht gilt nur, wenn der Bevollmächtigte das Original der Vollmacht vorlegen kann.
Die/Der Bevollmächtigte kann im Einzelfall Untervollmacht erteilen sowie mich und einen Dritten gleichzeitig
vertreten.
Die Vollmacht und das hier zugrundliegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig
geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe."
Mögliche ergänzende Formulierungen für den Fall, dass die Vollmacht an zwei Personen erteilt werden
soll:
"Ich bevollmächtige die Personen A und B, je einzeln, mich zu vertreten."
"Über Grundbesitz können die beiden Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich verfügen."
"Jeder Bevollmächtigte darf in meinem Namen auch die mir gegenüber dem anderen Bevollmächtigten
zustehenden Rechte geltend machen, ausgenommen den Widerruf der Vollmacht des anderen."
"Ohne Wirkung auf die Geltung der Vollmacht nach außen ist A Hauptbevollmächtigter, während
B meine Rechte gegenüber dem Hauptbevollmächtigten wahrnehmen soll, außer die beiden vereinbaren
etwas anderes."
Ort/Datum
Unterschrift mit Geburtsdatum und Anschrift
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Einen Ratgeber sowie ein (Formular-)Muster zur Vorsorgevollmacht als pdf-Datei, 842 KB finden
Sie hier.
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